PSV-Schutz für minderbeteiligte GGF

Am 11.11.2014 (3 AZR 404/123) gab das BAG wieder einmal dem PSVaG Recht, der einem minderbeteiligten GGF seinen Schutz versagte. Das Besondere an diesem Fall: 15 Jahre vor Eintritt der Insolvenz bestätigte der PSVaG die Insolvenzsicherungsfähigkeit der Zusage schriftlich, allerdings unter ausdrücklichem Hinweis auf das einschlägige PSV-Merkblatt. Nach Meinung der Richter hätte der GGF deshalb erkennen müssen, dass der PSVaG sich nicht hatte festlegen wollen.
Allerdings sprach tatsächlich einiges dafür, dass die Zusage nicht im Arbeitsverhältnis begründet war,
sondern aufgrund der Gesellschafterstellung erteilt wurde. Denn die drei Gesellschafter beglückten sich mit besonders hohen Zusagen, deren Höhen exakt die Beteiligungsverhältnisse wiederspiegelten. In einem ergänzenden Dokument begründeten sie die Zusagen auch noch mit dem Ziel, die Gesellschafter zu versorgen.

Bedeutung für die Praxis:
Gesellschafter-Geschäftsführer sollten bei allen sie selbst betreffenden Personalentscheidungen auch
sprachlich auf eine Trennung zwischen ihren Funktionen als Geschäftsführer und Gesellschafter achten.