GGF-Versorgung: Kleine Entgeltumwandlung kann große Nachteile bei der Basisrente bringen

Beim beherrschenden GGF kann schon eine „kleine“ Direktversicherung durch Entgeltumwandlung dazu
führen, dass das steuerliche Fördervolumen für eine private Basisrente mehr als halbiert wird. Am
15.07.2014 (X R 35/12) entschied der BFH, dass der steuerliche Höchstbetrag für eine Basisrente pauschal um den fiktiven gRV-Beitrag bis zur BBG-Ost (in 2015: 11.669 €) gekürzt wird, auch wenn die bAV des GGF nur aus einer Entgeltumwandlung mit geringem Beitrag besteht.

Bedeutung für die Praxis:
Will sich ein beherrschender GGF nur eine relativ geringe bAV „gönnen“, so sollte er alternativ durchaus
über eine private Basisrente nachdenken.